Eine Folgeerscheinung der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist das Diabetische Fußsyndrom, ugs. auch diabetischer Fuß genannt. Nervenschäden, eine fortschreitende Gefäßverkalkung, Durchblutungsstörungen und eine lokale Schwäche des Immunsystems führen zu Störungen an den Extremitäten.
Aufgrund eines verminderten Schmerzempfindens können kleine Verletzungen unbemerkt bleiben. Wegen der lokal geschwächten Immunabwehr entwickeln sich daraus bald Wunden, die schlecht heilen und sich infizieren. Hauttrockenheit, Ekzembildung und Entzündungen sind häufige Symptome. Eine regelmäßige Fußkontrolle ist daher enorm wichtig.
Was sollten Diabetiker beachten?
- Kontrollieren Sie Ihre Füße täglich auf Veränderungen.
- Suchen Sie im 4- bis 6-wöchigen Rhythmus einen Podologen auf.
- Lassen Sie Ihre Füße von Ihrem Arzt untersuchen.
- Verwenden Sie Fußpflegemittel für Diabetiker.
- Gehen Sie niemals barfuß! Tragen Sie weiche, gut passende Schuhe und weiche Strümpfe oder Socken. Diese müssen faltenfrei anliegen. Das Bündchen darf nicht einschneiden. Tragen Sie keine gestopften Strümpfe, um Druckstellen zu vermeiden.
- Kontrollieren Sie Ihre Schuhe vor dem Anziehen auf Fremdkörper, die Druckstellen oder Verletzungen verursachen könnten, und entfernen Sie diese.
- Gerade Schuhe für Diabetiker sollten ausreichend breit, lang und hoch sein sowie aus weichem, geschmeidigem Leder ohne fühlbare Innenkanten (Nähte) bestehen.
- Achten Sie auf witterungsgerechtes Schuhwerk, um nassen Füßen vorzubeugen.
- Diabetiker sollten auf lange Fußbäder verzichten. Baden Sie Ihre Füße nie länger als 5 Minuten und nicht zu heiß, damit die Haut nicht aufweicht. Aufgeweichte Haut ist anfälliger für Verletzungen.
- Trocknen Sie Ihre Füße inkl. der Zehenzwischenräume immer mit einem weichen Handtuch ab. Verzichten Sie auf starkes Rubbeln, um die empfindliche Haut nicht zu verletzen.
- Lassen Sie Ihre Fußnägel am besten nur vom Podologen kürzen. Gleiches gilt für die Behandlung von verhornten Stellen.
Im Rahmen Ihrer Diabetesbehandlung wird Ihnen Ihr Arzt podologische Komplexbehandlungen verschreiben. Je nach Rezept ist eine Zuzahlung erforderlich. Auf Rezept besteht auch die Möglichkeit von Hausbesuchen.
Tipps für den Arzt
Für Ihren Arzt ist die Möglichkeit der Verordnung einer podologischen Therapie vielleicht noch neu. Um Probleme mit der Krankenkasse zu vermeiden, können Sie Ihrem behandelnden Arzt diese Muster-Heilmittelverordnung mitbringen, die die korrekten Diagnosen und Therapiebeschreibungen angibt.